Verordnungsweg

Für eine logopädische Therapie benötigen Sie eine so genannte „Heilmittelverordnung“ („Rezept“) von Ihrem Arzt, z. B. vom Kinderarzt, Hals-Nasen-Ohrenarzt oder Kieferorthopäden.
Damit die Verordnung nicht abläuft, vereinbaren Sie nach Rezeptausstellung am Besten schnellst möglich telefonisch einen Termin mit uns.

Kosten

Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres bekommen die logopädische Therapie vollständig von der gesetzlichen Krankenkasse bezahlt.

Auch für Erwachsene, die nicht von der Zuzahlung befreit sind, übernimmt die Krankenkasse den größten Teil der Behandlungskosten. Lediglich 10% der Therapiekosten sowie die Verordnungsgebühr von Euro 10,00 fallen auf den Patienten zurück.

Wer wissen möchte, ob und wie er / sie sich von der Zuzahlung befreien lassen kann, wendet sich bitte an seine / ihre Krankenkasse.

Termine

Wenn Sie eine logopädische Therapie verordnet bekommen haben, wenden Sie sich bitte telefonisch an uns, um einen ersten Termin zu vereinbaren.
In der Regel werden für den weiteren Verlauf der Therapie feste Termine ausgemacht.

Meist verordnet der Arzt zehn Therapiestunden, die jeweils 45 Minuten dauern. Bei der Kindertherapie werden etwa fünf bis zehn Minuten der Therapiezeit auf die Beratung und Einbeziehung der Eltern verwandt.

Können Sie Ihren Termin nicht wahrnehmen, muss dieser mindestens 24 Stunden vorher abgesagt werden. Andernfalls müssen wir Ihnen den Termin privat in Rechnung stellen.